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sicherheitstechnische Betreuung
Wir garantieren eine Betreuung mit System zur Erfüllung der DGUV Vorschrift 2.

Ihr verlässlicher Anbieter für die Sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin

sicherheitstechnische Betreuung klein
Sicherheitstechnische Betreuung
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten in Ihrem Unternehmen umfassende Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie der DGUV Vorschrift 2.
SCC
Zertifizierung
Gemeinsam mit Ihnen implementieren wir ein Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß OHSAS, SCC oder AMS und führen entsprechende Schulungen und Prüfungen Ihrer Mitarbeiter durch.
Arbeitsmittelprüfung
Arbeitsmittelprüfung
Wir übernehmen für Sie die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel zur Erfüllung der Forderungen aus der BetrSichV und aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Seminare
Ausbildung und Seminare
Wir führen Schulungen und Seminare zu arbeitsschutzrelevanten Themen durch. Die Veranstaltungen finden in unseren Seminarräumen oder bei Ihnen im Betrieb statt.
Projektingenieure
Projektingenieure
Wir stellen erfahrene Sicherheitsingenieure und SiGeKo’s für Baustellen, Turnarounds und Revisionen. Darüber hinaus erarbeiten wir SiGe-Pläne und Sicherheitskonzepte.

ÜBER UNS

Wir garantieren eine Betreuung mit System zur Erfüllung der DGUV Vorschrift 2. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und den notwendigen Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter.

Wir erstellen Unterweisungsunterlagen für Ihr Unternehmen und führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Alle Dokumente werden für Sie ständig abrufbar in unserer Cloud hinterlegt.

Lassen Sie sich von uns überzeugen. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin oder fordern Sie ein Angebot an. Nutzen Sie hierzu unser Angebotsformular. Gern können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Aktuelles

Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung
Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst.
Gefahren durch elektrische Betriebsmittel
Gefahren durch elektrische Betriebsmittel
Wer kennt das nicht? Das Isolieren eines defekten Kabels oder der Austausch einer Sicherung – diese Aufgaben können doch problemlos die Mitarbeiter übernehmen. Doch wer ist dazu eigentlich befugt, elektrotechnische Betriebsmittel zu ändern?
Änderungen 2016 der BetrSichV von 2015
Änderungen 2016 der BetrSichV von 2015
Der Gesetzgeber hat nach einem Jahr praktischer Erfahrung mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung vom 01.06.2015 einige Änderungen vorgenommen.

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